KrW-/AbfG & Nachweisverordnung
Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006 (BGBl I S. 1619, ber. 27.09.2007, BGBl I S. 2316) und mit der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20.10.2006 (BGBl I S. 2298, ber. 27.09.2007, BGBl I S.2316) sind die Vorschriften im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und in der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen grundlegend novelliert worden.
Hauptziel dieser Novellen ist die Einführung einer grundsätzlichen Pflicht der an der Entsorgung von nachweispflichtigen (vor allem gefährlichen) Abfällen mitwirkenden Abfallwirtschaftsbeteiligten (Rdnr. 3) (Erzeuger, Besitzer, Beförderer, Einsammler und Entsorger von Abfällen) zur nur noch elektronischen Führung von Nachweisen ab 01.04.2010. Damit sollen die Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung gesteigert, ihre Kosten gesenkt und insgesamt ein Beitrag zum nachhaltigen Bürokratieabbau geleistet werden.
Wir stellen Ihnen hier verschiedene Gesetzetexte und Hilfen zur Verfügung, damit Sie die Änderungen des Gesetzes besser überblicken.
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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG |
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Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
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NachwV
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
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Vollzugshilfe
zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen
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