Sehr geehrte Kunden,

 

der letzte Schritt zur elektronischen Nachweisführung ist getan.

 

Ab dem 01.02.2011, gelten die gesetzlichen Regelungen zur eANV und somit ist die Modifizierung zum Vollzug (Quittungsbeleg) nicht mehr anzuwenden.

 

Prinzipiell gilt, dass alle Beteiligten am eANV ab dem 01.02.2011 der elektronischen Signatur eines Entsorgungsdokumentes nachkommen müssen, solange keine Kleinerzeugung im Rahmen einer Sammlung stattfindet. Alle Entsorgungspapiere in Papierform sind demzufolge nicht mehr zugelassen. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Funktion „Quittungsbeleg“ nicht mehr angewendet werden darf. Nur im Rahmen von Funktionsstörungen (siehe § 22 NachwV) kann noch der Ausdruck eines Quittungsbeleges angewendet werden.

 

Natürlich möchten wir noch auf einige kleine Details verweisen, die immer wieder zu Diskussionen, Fehlverhalten und Abmahnungen führen.

 

  1. ENs die nach dem 01.04.2010 erstellt wurden sind, müssen beim Transport der gefährlichen Abfälle nicht mehr mitgeführt werden. Wichtig ist aber der mitgeführte BGS, der Aussage über den transportierten gefährlichen Abfall  gibt.
  2. Die Signatur des BGS muss durch den BEF bei Übernahme der Abfälle beim ERZ durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, muss ein schriftliches Einverständnis vorliegen.
  3. Beim Abholen der gefährlichen Abfälle sollte der BEF darauf achten, dass eine Menge angegeben ist. Da viele ERZ aber keine Waage haben, muss Menge zumindest geschätzt und auf dem BGS als Menge hinterlegt sein.

 

Dies ist nur ein kleiner Auszug der an uns oft gestellten Fragen.

 

Haben Sie Fragen zu verschiedenen Prozedere, zur NachwV oder der LAGA 27, rufen Sie uns an, unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern und beantworten Ihre Fragen kompetent.

 

Haben Sie noch kein Portal gefunden?


Ihre innerbetrieblichen Prozesse sind nicht geeignet für das eANV?


Sie benötigen eine individuelle Beratung und Schulung zum Thema der eANV?


Ihnen fehlen die notwendigen Werkzeuge zum erstellen einer Signatur?


Wir helfen Ihnen gern!

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin oder stellen Sie Ihre Fragen.

 

Portalzugang

 

  • Eigener Portalzugang über das Internet
  • Anpassung des Portals an Ihr CI / farbige Gestaltung und Einbinden eines Logos
  • Komplette Abwicklung der Entsorgungspapiere
  • Kostenfreie Registerführung
  • Anbindung an vorhandene ERP/ Abfallmanagement Software
  • Report- und Auswertungsfunktionen / eigene Auswertungen möglich
  • Bei Wunsch können die Entsorgungspapiere lokal gespeichert und archiviert werden
  • Offlinefähigkeit
  • Versenden von Papieren per E-Mail

 

Signaturkarten

 

  • Komplette Abwicklung bei Bestellung, Lieferung und Informationen zur Anwendung
  • Massensignaturkarten und spezielle Softwarelösungen
  • zeitnahe Updates
  • Zusatzzertifikate
  • Selbstbeschränkungen
  • Laufzeitverlängerungen

 

Weitere Dienste

 

  • Installation der notwendigen Kartenlesesysteme
  • Netzwerkanpassungen
  • Installation und Konfiguration von Diensten und Applikationen
  • Installation von Arbeitsplätzen
  • Betriebssystemunabhängige Infrastrukturen

 

Informieren Sie sich dazu in der auf dieser Webseite rechts befindlichen eANV-Box über unsere Angebote. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot aufgrund der von Ihnen dargelegten Gegebenheiten.

 

Ihnen fehlte bisher die Zeit die neuen Maßnahmen einzuführen?


Sie sind gezwungen kurzfristig Installationen durchzuführen?

 

Ihnen fehlen Signaturkarten und die nötige Hardware?

 

 

Rufen Sie dazu kurzfristig unsere Servicenummer 0351-4383910 an.

 

Wir versenden an Sie die notwendige Hard- und Software per Post. Nach Rücksprache und der Planung eines Termins, installieren wir Ihnen per Internet die Hard- und Software und geben Ihnen zusätzlich eine Einweisung in das System.

 

Ihre Vorteile:

 

  • Individuelle Zeitplanung
  • Zeitnahe und unkomplizierte Installation Ihrer eANV Software
  • Kostenreduzierung durch fehlende Anfahrwege
  • Keine Beschränkung der Schulungsteilnehmer (abhängig von beim Kunden vorhandener IT Technik)

 

Und wichtig dabei:

 

Die Bereitstellung unserer Dienstleistungen ist zeitnah, reaktionsschnell und unkompliziert.

 

Für Ihre Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

Signaturkarten, Bestellung und Anwendung: Frau Schneider
Technik und Installation: Herr Winter, Herr Naumann
Umsetzung von Prozessen, ZKS: Herr Naumann

 

 

 
Hauptmenü
Willkommen
Wissenswertes Wissenswertes
Gesetze & Bestimmungen Gesetze & Bestimmungen
Fragen & Antworten Fragen & Antworten
Konzepte & Lösungen Konzepte & Lösungen
Vorträge & Schulungen Vorträge & Schulungen
eANV Forum eANV Forum
Links Links
Kontakt Kontakt
Downloads Downloads
eANV Angebote
Signaturkarten Signaturkarten
eANV Portal eANV Portal
Bestellung Bestellung
Referenzen Referenzen
Beliebte Beiträge